AGB

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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

mylo-ABO

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten im Rahmen eines zwischen der mylo GmbH, Katharina-Paulus-Straße 6 a, 65824 Schwalbach am Taunus, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter HRB 11538 – im Folgenden „mylo“ genannt – und einem in Ziff. 2 bezeichneten „Mieter“ – im Folgenden „Mieter“ genannt – abgeschlossenen Mietvertrages über ein von mylo bereitgestelltes E-Bike. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

1. Allgemeines

mylo betreibt über den Online-Shop www.mylo.de innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Plattform für die Vermietung von Fahrädern und E-Bikes, nachfolgend als „Bike oder Bikes“ bezeichnet, inklusive im Leistungsumfang enthaltenes betriebsrelevantes Zubehör (Akku, Ladegerät, Display, Schlüssel, Schloss). E-Bikes, sowie das betriebsrelevante Zubehör, werden zusammen nachfolgend als „Mietartikel“ bezeichnet. Die Vermietung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, mylo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Vertrags­gegen­stand

  1. mylo vermietet Bikes an Privatpersonen, nachfolgend „privater Mieter“ genannt. Privater Mieter ist jeder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und somit jede natürliche Person, die das Rechtsgeschäft mit mylo nicht zu einem Zweck abschließt, die seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Darüber hinaus vermietet mylo auch an gewerbliche Nutzer, nachfolgend „gewerbliche Mieter“ genannt. Gewerblicher Mieter ist jeder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Privater Mieter und gewerblicher Mieter werden zusammenfassend auch als „Mieter“ bezeichnet.
    1. Eine Unter- oder Weitervermietung der Bikes durch gewerbliche Mieter ist nur mit zusätzlicher schriftlicher Untervermietungsvereinbarung zwischen mylo und dem unter- oder weitervermietenden gewerblichen Mieter möglich.
    2. Eine Untervermietung oder Weitervermietung der Bikes durch den „privaten Mieter“ ist nicht zulässig.
  2. Ein privater Mieter muss seinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ein gewerblicher Mieter muss seinen Unternehmenssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  3. Der private Mieter bzw. der Vertreter des gewerblichen Mieters muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  4. Bei den im Online-Shop www.mylo.de angebotenen Bikes handelt es sich sowohl um neue Bikes (Neuware) als auch um gebrauchte Bikes (neuwertig). Bei gebrauchten Bikes stellt mylo alle Funktionalitäten und einen einwandfreien Zustand sicher.

3. Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Präsentation der Bikes im Online-Shop www.mylo.de stellt rechtlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Das Produktsortiment im Online-Shop www.mylo.de ist freibleibend und unverbindlich.
  2. Im Online-Shop www.mylo.de kann der Mieter aus dem Sortiment von mylo ein oder mehrere Bikes auswählen und seine Auswahl über einen sogenannten „Bestell-Button“ in einen sogenannten „Warenkorb“ legen. In einem weiteren Schritt kann er eine Rechnungs- und Lieferadresse eingeben und die gewünschte Zahlungsart auswählen, sofern mehr als eine Zahlungsart angeboten wird. Vor Abschluss des Bestellvorgangs wird dem Mieter noch einmal eine Zusammenfassung seiner Bestellung bestehend aus dem monatlichen Mietpreis inkl. Mehrwertsteuer und der von ihm eingegebenen Daten einschließlich der Zahlart angezeigt. Der Mieter kann die Bestellung überprüfen und ggf. Korrekturen vornehmen.
  3. Durch Anklicken des Buttons „zahlen“ wird der Bestellvorgang abgeschlossen. Mit dem Abschließen des Bestellvorgangs gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages über die Mietartikel (ab („verbindliche Reservierung“).
  4. Der Eingang der Bestellung (verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages) wird von mylo umgehend per E-Mail bestätigt, wobei die Bestellbestätigung noch keine Annahme des Angebotes darstellt. Sie dient lediglich dazu, den Mieter über den Eingang der Bestellung zu informieren. Im Weiteren enthält die E-Mail einen Verweis (Link) auf diese AGB in dem Internetauftritt www.mylo.de.
  5. Die Annahme des Vertrags durch mylo erfolgt durch eine separate Auftragsbestätigung per E-Mail. Soweit die bestellten Mietartikel in der entsprechenden Ausführung nicht lieferbar sein sollten, erhält der Mieter eine E-Mail mit der entsprechenden Information. Mit dieser E-Mail erfolgt die Widerrufsbelehrung für den privaten Mieter.

4. Vertragslaufzeit und –beendigung

  1. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag und der Uhrzeit der Auslieferung bzw. Übergabe der Mietartikel an den Mieter.
  2. Der Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit wird vom Mieter im Rahmen der Bestellung auf www.mylo.de ausgewählt. Die vom Mieter jeweilige ausgewählte Mindestlaufzeit ist der E-Mail-Bestellbestätigung (Ziff. 3.4) zu entnehmen.
  3. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Mietvertrag nicht vom Mieter oder mylo mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung vor Übergabe des Bikes durch den Mieter ist ausgeschlossen. Die Kündigung bedarf für Ihre Gültigkeit der Textform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungserklärung ist der Zugang bei mylo maßgeblich.
    Beispiel: Die Übergabe der Mietartikel erfolgte am 10.04., so dass der Vertragsbeginn auf den 10.04. datiert ist. Die 12-monatige Mindestlaufzeit endet am 09.04. des darauffolgenden Jahres. Die Kündigung ist zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen (28 Tage) möglich. Gemäß Beispiel ist der letzte mögliche Kündigungstermin zum Ende der Mindestlaufzeit am 12.03. Gemäß Beispiel muss die Kündigung bis zum 12.03. erfolgt sein.
    1. Eine Kündigung muss in Textform erfolgen, die Übersendung kann bspw. per Post oder E-Mail erfolgen. Darüber hinaus stellt mylo dem Mieter in seinem Online-Shop unter www.mylo.de einen sogenannten Kündigungsbutton zur Verfügung.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietartikel am Ende der vereinbarten Mietzeit zu einem mit mylo zu vereinbarenden Zeitpunkt zu den üblichen Geschäftszeiten und einem zu vereinbarenden Rückgabeort zurückzugeben. Im Weiteren gelten die Regelungen aus Ziff. 6.6. ff.
  5. Das Fortsetzen des Gebrauchs der Mietartikel verlängert das Mietverhältnis nicht. Der § 545 BGB findet keine Anwendung.
  6. mylo kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere aber nicht abschließend vor, wenn
    • der Mieter mit der Zahlung eines Betrages, der mindestens zwei Monatsmieten entspricht, in Verzug ist,
    • Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Mieter durchgeführt werden,
    • bei dem Mieter Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
    • eine Legitimationsprüfung bei Übergabe des Bikes gem. Ziff. 6.III nicht möglich ist
    • das Bike während der Mietvertragslaufzeit derart beschädigt ist, dass eine weitere Nutzung im Sinne dieses Mietvertrags nicht mehr möglich ist.
    • das Bike während der Mietvertragslaufzeit einem Diebstahl unterliegt und deshalb eine Nutzung nicht mehr möglich ist.
    • der Mieter das Bike entgegen den Nutzungsvorschriften gem. Ziff. 7 dieser AGB nutzt.
  7. Sofern zwischen mylo und dem Mieter mehrere Mietverträge bestehen, hat mylo das Recht, alle Mietverträge fristlos zu kündigen, wenn mylo zur fristlosen Kündigung nur eines Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist.

5. Vergütung, Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Für die Dauer der Vertragslaufzeit, hat der Mieter das im Online-Shop www.mylo.de für seine ausgewählten Bikes und etwaige zusätzliche kostenpflichtige Zubehör angegebene und im Rahmen des Bestellvorgangs vereinbarte Mietentgelt zu entrichten.
    1. Das Mietentgelt ist jeweils monatlich nach erfolgter Rechnungsstellung mittels des im Rahmen des Bestellvorgangs vereinbarten Zahlungsweges zur Zahlung fällig.
    2. Die Rechnungsstellung erfolgt für den ersten Monat mit dem Tag der Auslieferung bzw. Übergabe der Mietartikel an den Mieter und sodann monatlich im Voraus, wobei der Tag der Übergabe für die Folgeberechnung maßgeblich ist. Die Rechnung wird dem Mieter in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Ein Versand der Rechnung in Papierform erfolgt nicht.
  2. mylo berechnet dem Mieter je bestelltem Bike eine Servicegebühr. Die Höhe der Servicegebühr wird im Rahmen des Bestellvorgangs vereinbart.
    1. Die Servicegebühr ist mit Eingang der Bestellung (vgl. Ziffer 3 Nr. 4) mittels des im Rahmen des Bestellvorgangs vereinbarten Zahlungsweges zur Zahlung fällig.
    2. Die Servicegebühr beinhaltet Montage, Lieferung und Abholung des jeweiligen Bikes
  3. Im Online-Shop www.mylo.de werden verschiedene Zahlungsmöglichkeiten angeboten, zwischen welchen der Mieter wählen kann. mylo behält sich das jederzeitige Recht vor, bestimmte Zahlarten nicht mehr anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.
  4. Die Rechnungen von mylo sind sofort ohne Abzug fällig.
    1. Wird der fällige Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt, behält sich mylo das Recht vor, eine Inkassostelle mit der Einziehung zu beauftragen. Alle dadurch entstehenden Kosten (insbesondere Verwaltungs- und Inkassokosten) gehen zu Lasten des Mieters.
    2. Vom Mieter zu vertretende Rückbuchungen berechtigen mylo zur Berechnung der entstandenen Gebühren gegenüber dem Mieter. Diese können nach Bezahlart und Kreditinstitut variieren.
  5. Kommt kein Vertrag zustande, erhält der Mieter etwaige bereits eingezogenen Beträge zurück. Für diese Rückzahlung verwendet mylo dasselbe Zahlungsmittel, das der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.
  6. Die im Online-Shop www.mylo.de angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise, einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  7. mylo behält sich vor, vor und nach der Annahme des Vertrags jederzeit eine Bonitätsprüfung des Mieters vorzunehmen.

6. Lieferung, Übergabe und Rückgabe

  1. Im Falle des Zustandekommens eines Mietvertrages gem. Ziff. 3.5 werden die Mietartikel gemäß der im Rahmen des Bestellvorgangs im Online-Shop www.mylo.de ausgewählten Konfiguration und vereinbarten Preisen an die im Rahmen des Bestellvorgangs vom Mieter angegebenen Lieferadresse („Übergabeort“) geliefert.
    1. mylo wird sich bemühen, die Auslieferung zum vom Mieter gewünschten Auslieferungsdatum und Zeit durchzuführen.
  2. Das Datum der Auslieferung entspricht dem Datum des Beginns des Mietverhältnisses gem. Ziff. 4.1.
  3. Die Lieferung der Mietartikel erfolgt durch einen Speditionspartner unmittelbar an den in der Bestellung angegebenen Mieter oder an einen von diesem Bevollmächtigten Dritten. Der Speditionspartner vereinbart den Liefertermin mit dem Mieter. Für die Übernahme bestätigt der Mieter die Übergabe der Mietartikel am Tag der Lieferung per Signatur. Außerdem führt der Speditionspartner eine Identitätsprüfung durch, um sicherzustellen, dem Mieter bzw. seinem per Vollmacht ausgewiesenen Empfangsberechtigten die Mietartikel zu übergeben.
  4. Die Übergabe erfolgt nur nach Überprüfung der Legitimation des Mieters, durch einen gültigen EU-Personalausweis, EU-Reisepass oder einen internationalen Pass (gilt für Bürger aus Ländern außerhalb der EU). Kann eine Legitimation nicht überprüft werden, weil bspw. kein Ausweis oder Passdokument vorgelegt wird, erfolgt keine Übergabe der Mietartikel. mylo ist in diesem Fall zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages gemäß Ziff. 4.6 berechtigt.
    1. Der Mieter als Vertragspartner von mylo kann eine andere Person bevollmächtigen, Mietartikel in seinem Auftrag entgegenzunehmen. Die bevollmächtigte Person muss eine vom Mieter unterschriebene Vollmacht vorlegen und sich durch einen gültigen EU-Personalausweis, EU-Reisepass oder einen internationalen Pass (gilt für Bürger aus Ländern außerhalb der EU) legitimieren. Kann eine Legitimation nicht überprüft werden, weil bspw. keine Vollmacht und oder kein Ausweis oder Passdokument vorgelegt wird, erfolgt keine Übergabe der Mietartikel. mylo ist in diesem Fall zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages gemäß Ziff. 4.6 berechtigt. Ein Formular für eine Vollmacht wird von mylo auf deren Website (Vollmacht) Verfügung gestellt.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, jegliche Änderungen seiner persönlichen Angaben, wie beispielsweise eine Adressänderung nach Umzug oder eine Änderung der hinterlegten Zahlungsinformationen (bspw. Bankverbindung, Kreditkarte, etc.), unverzüglich in Textform (bspw. per E-Mail an support@mylo.de) mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht besteht bereits ab Mietvertragsschluss gem. Ziff. 3.5 und somit ggf. auch vor Auslieferung der Mietartikel. Kommt der Mieter dieser Mitteilungspflicht nicht nach, trägt er die aus diesem Versäumnis entstehenden Aufwände (bspw. Bankgebühren, zusätzliche Zustellkosten, etc.).
  6. Die Mietartikel werden dem Mieter für die im Rahmen des Bestellvorgangs vertraglich vereinbarte Dauer des Mietverhältnisses zur Nutzung überlassen. Sämtliche überlassenen Mietartikel verbleiben im Eigentum des Vermieters, der mylo GmbH. Eine Eigentumsübertragung auf den Mieter findet nicht statt. Der Mieter ist nicht berechtigt, an den Mietartikeln Rechte für Dritte (Pfandrechte, Sicherungsübereignung etc.) zu begründen.
  7. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietartikel am Ende der vereinbarten Mietzeit zu einem mit mylo zu vereinbarender Zeitpunkt zu den üblichen Geschäftszeiten und einem zu vereinbarenden Rückgabeort zurückzugeben. Es kann auch ein anderer Ort zur Rückgabe vereinbart werden als der Übergabeort, sofern sich dieser Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Ein abweichender Rückgabeort muss sich im Weiteren innerhalb des auf der Website www.mylo.de zum Zeitpunkt des Endes der vereinbarten Mietzeit ausgewiesenen PLZ-Gebiets der Verfügbarkeit befinden, wobei eine Rückgabe auf den deutschen Inseln ausgeschlossen ist.
    1. Erfolgt bei der Rückgabe nicht die Rückgabe aller überlassenen Mietartikel (bspw. Schlüssel, Akku, etc.), haftet der Mieter gemäß Ziff. 12 dieser AGB.
    2. Über Schäden oder Beschädigungen, die während der Nutzung der Mietartikel durch den Mieter entstanden sind und die nach Überprüfung in den Räumlichkeiten von mylo festgestellt werden, wird der Mieter unverzüglich nach Feststellung durch mylo in Textform informiert. Der Mieter haftet für Schäden gemäß Ziff. 12 dieser AGB.
  8. Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, hat der Mieter mit jedem angefangenen Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe der umzurechnenden vereinbarten Vergütung je Tag zu zahlen und einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen, sofern der Mieter die Verzögerung zu verantworten hat.

7. Nutzungs­vorschriften

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietartikel sorgsam und im Rahmen der für Bikes üblichen Nutzung schonend und pfleglich zu behandeln.
    1. Der Mieter ist berechtigt, das Bike zu reinigen oder reinigen zu lassen.
  2. Die Mietartikel dürfen nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU & EFTA) sowie der Schweiz und Großbritannien genutzt werden. Eine Nutzung der Mietartikel in anderen Ländern bedarf einer gesonderten Genehmigung durch mylo in Textform.
    1. Eine Nutzung der Mietartikel in Gebieten oder Ländern, in denen Krieg, innere Unruhen oder Reisewarnungen bestehen, ist nicht zulässig.
  3. Dem Mieter sind die Regeln der StVO bekannt und er ist verpflichtet, diese einzuhalten. Durch Gesetzesverstöße oder Zuwiderhandlungen resultierende Strafen, wie bspw. Bußgelder oder Strafen für Ordnungswidrigkeiten, gehen zu Lasten des Mieters.
    1. Bei der Nutzung des Bikes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Mieter verpflichtet, sich über die jeweiligen Verordnungen und Gesetze zur Nutzung des Bikes zu informieren und diese einzuhalten. Durch Gesetzesverstöße oder Zuwiderhandlungen von Verordnungen resultierende Strafen, wie bspw. Bußgelder oder eine Strafe für Ordnungswidrigkeiten, gehen zu Lasten des Mieters.
  4. Die Nutzung bestimmter Radtypen (bspw. Mountainbikes) ist trotz technisch einwandfreien Zustands gem. StVZO im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Der Mieter verzichtet darauf, daraus resultierende Haftungsansprüche gegenüber mylo geltend zu machen.
  5. Der Mieter muss sich vor Antritt jeder Fahrt von der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit des Bikes überzeugen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich.
    • die Überprüfung des Reifendrucks,
    • die Funktionsfähigkeit von Bremsen, aller Beleuchtungen, der Batterie, des Bordcomputers
    • das Festsitzen von Laufrädern, Lenker und Sattel.
  6. Das Laden des Akkus des Bikes liegt in der Verantwortung des Mieters. Die Kosten für das Laden trägt der Mieter.
  7. Das Bike darf nur auf befestigten oder naturfesten Wegen genutzt werden, sodass insbesondere das Fahren auf Trampelpfaden, die quer durch Feld und Wald gehen, untersagt ist. Ausgenommen hiervon sind Radtypen, deren Bauart auch andere Einsatzzwecke (bspw. Mountainbikes) vorsieht.
  8. Die Nutzung eines Anhängers ist ausschließlich auf jene angebotenen Modelle beschränkt, die auf der Webseite explizit als dafür tauglich gekennzeichnet sind.
  9. Dem Mieter ist es außerdem untersagt,
    • das Bike unter gesetzlich unzulässigem Einfluss von Alkohol oder berauschender Mittel und Substanzen zu nutzen,
    • die Transportvorrichtung (bspw. Gepäckträger) des Bikes unsachgemäß zu nutzen,
    • die zulässigen Maximallasten des Bikes zu überschreiten,
    • Ein- oder Umbauten an dem Bike vorzunehmen,
    • den festverbauten GPS-Tracker zu entfernen oder abzuschalten,
    • Farbauftragungen, Aufkleber, Etiketten oder sonstige optische Veränderungen an dem Bike vorzunehmen oder bereits vorhandene zu entfernen,
    • Eingriffe und/oder Modifikationen am elektromotorischen Antrieb des Bikes einschließlich der Software oder dem GPS-Tracker vorzunehmen,
    • Beisitzer oder Beifahrer mitzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich zugelassen ist,
    • an Wettkämpfen oder wettkampfartigen Sportveranstaltungen teilzunehmen.
  10. Die Nutzung des Bikes erfolgt auf eigenes Risiko.

8. Diebstahlschutz

  1. Der Mieter erhält bei der Übergabe der Mietartikel je Bike ein hochwertiges Schloss mit zwei (2) dazugehörigen Schlüsseln, sowie einer dem Schloss zugeordneten Schlüsselkarte. Der Mieter ist verpflichtet, die Schlüssel jederzeit vor Verlust, Diebstahl oder unberechtigtem Gebrauch zu schützen; er wird die Schlüssel nicht an Dritte weitergeben.
  2. Das Bike muss beim Abstellen außerhalb von Gebäuden mit dem unter Ziff. 8.1 bezeichneten Schloss gesichert werden. Das Anschließen hat, soweit dies möglich ist, stets an einem unbeweglichen Gegenstand und durch den Rahmen zu erfolgen.
  3. Das Bike muss beim Abstellen innerhalb von Gebäuden mit dem unter Ziff. 8.1 bezeichneten Schloss gesichert oder in einem geschlossenen und abgesperrten Bereich verwahrt werden. Das Anschließen hat, soweit dies möglich ist, stets an einem unbeweglichen Gegenstand und durch den Rahmen zu erfolgen.
  4. Dem Mieter obliegt die Nachweispflicht der vertragsgemäßen Diebstahlsicherung sowohl außerhalb von Gebäuden als auch in einem geschlossenen und abgesperrten Bereich.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, beim Abstellen des Bikes alle beweglichen Teile wie bspw. den Akku, das Display / den Bordcomputer, das Ladegerät, etc. zur Sicherung vor Diebstählen vom Bike zu entfernen.
    1. Der Mieter erhält bei der Übergabe der Mietartikel je Bike zwei (2) sogenannte Akku-Schlüssel, sowie einer dem Akku zugeordneten Schlüsselkarte. Der Mieter ist verpflichtet, die Schlüssel jederzeit vor Verlust, Diebstahl oder unberechtigtem Gebrauch zu schützen; er wird die Schlüssel nicht an Dritte weitergeben.
  6. Für Schäden, die mangels vertragsgemäßer Diebstahlsicherung entstehen, haftet der Mieter unbeschränkt.
  7. Zur Prävention gegen Diebstahl sind alle Bikes mit einer Technik (GPS-Tracker) ausgestattet, die die Position des Bikes bestimmbar macht. Eine Demontage oder Manipulation ist ein Verstoß gegen die Nutzungsvorschriften unter Ziffer 7. Weitere Informationen zur Erhebung, Speicherung oder Nutzung Ihrer Daten finden Sie unter der Ziffer 13 Datenschutz.

9. Verhalten bei Schadens­ereignissen, Unfällen, Diebstahl, Beschädigungen

  1. Der Mieter ist verpflichtet, einen Diebstahl des Bikes sowie auch den Diebstahl (Teilediebstahl) von anderen Mietartikeln wie Akku, Ladegerät, Display, Schlüssel, Schloss oder auch Lampen, Sattel, Gepäckträger, etc. unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und an mylo unter support@mylo.de zu melden.
    1. Der Mieter ist verpflichtet, die Ermittlungsbehörden darüber zu informieren, dass der Geschädigte die Eigentümerin der Mietartikel, die mylo GmbH Katharina-Paulus-Straße 6a, 65824 Schwalbach/Ts., ist.
    2. Der Mieter ist verpflichtet, nach erfolgter Diebstahlsanzeige, unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, eine Kopie dieser Anzeige mit Aktenzeichen und/oder Vorgangsnummer an mylo per E-Mail an support@mylo.de unter Angabe seiner persönlichen Daten gemäß Mietvertrag/Auftragsbestätigung zu übermitteln.
    3. Der Mieter ist verpflichtet, im Falle eines Bike-Diebstahls, den Akku nebst aller Schlüssel, das Display / den Bordcomputer, das Ladegerät, sowie alle Schlüssel für das Schloss des betreffenden Bikes innerhalb von 14-Tagen nach Anzeige eines Bike-Diebstahls an mylo zu übersenden, die Versandkosten trägt der Mieter. Die Übersendung muss an folgende Anschrift erfolgen: mylo GmbH, Katharina-Paulus-Straße 6a, 65824 Schwalbach/Ts.
    4. Der Mieter ist verpflichtet, im Falle eines Schlossdiebstahls, alle überlassenen Schlüssel zu diesem Schloss innerhalb von 14-Tagen nach Anzeige eines Teilediebstahls an mylo zu übersenden, die Versandkosten trägt der Mieter. Die Übersendung muss an folgende Anschrift erfolgen: mylo GmbH, Katharina-Paulus-Straße 6 a, 65824 Schwalbach/Ts.
    5. Der Mieter ist verpflichtet, an der Aufklärung eines Diebstahls mitzuwirken und auf Verlangen, alle zumutbaren Fragen zu den Umständen des Diebstahls wahrheitsgemäß und vollständig in Textform zu beantworten.
  2. Bei Unfällen, an denen fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen und mylo zu informieren.
  3. Bei Beschädigungen der Mietartikel hat der Mieter unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, mylo zu benachrichtigen.
    1. Soweit Mietartikel durch das (Mit-)Verschulden eines Dritten beschädigt wurden, ist der Mieter verpflichtet, die Kontaktdaten des Dritten mylo zur Verfügung zu stellen.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, beschädigtes Zubehör oder beschädigte Teile auf Anforderung mylo zur Verfügung zu stellen bzw. diese an mylo zu übersenden.
  5. Wird der Verbleib abhanden gekommener Mietartikel ermittelt, so hat der Mieter dies nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, mylo unverzüglich mitzuteilen.

10. Reparaturen / Instandsetzungen

  1. Reparaturen/Instandsetzungen werden von mylo vorgenommen, sofern diese während der Mietzeit notwendig werden und das Bike entsprechend den Nutzungsbedingungen gebraucht und genutzt wurde.
  2. Der Mieter hat ein Reparatur- oder Instandsetzungsbedürfnis oder Inspektion in Textform (support@mylo.de<)und nach Möglichkeit mit Foto mylo mitzuteilen.
    1. mylo entscheidet, ob sie die Inspektion, Reparatur oder Instandsetzung selbst vornehmen wird oder diese von einem Fachbetrieb vornehmen lassen will oder der Mieter diese selbst durchführen darf.
    2. Eine Inspektion, Reparatur oder Instandsetzung durch einen vom Mieter beauftragten Dritten darf nur dann erfolgen, sofern mylo hierzu in Textform eingewilligt hat. mylo kann vor Erteilung einer Einwilligung einen Kostenvoranschlag anfordern.
  3. Die Abrechnung der Inspektion, Reparatur oder Instandsetzungen mit dem Fachhändler wird von mylo nach Durchführung vorgenommen.
    1. Alternativ kann der Mieter, die dafür von ihm verauslagte Rechnung bei mylo einreichen und bekommt den Rechnungsbetrag anschließend erstattet. Dies ist aber nur möglich, sofern die Rechnung eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des UStG ist und als Leistungsempfängerin die mylo GmbH, Katharina-Paulus-Straße 6 a, 65824 Schwalbach am Taunus ausweist.
  4. Bei vom Mieter selbst durchgeführten Reparaturen erfolgt keine Erstattung von Arbeitsleistung. Eine Erstattung von vom Mieter beschaffter und ersetzter Ersatzteile kann nur erfolgen, wenn der Mieter den Ersatz nachweist und einen entsprechenden Kaufbeleg der Teile im Original vorlegt.
  5. Eine Reparaturkostenerstattung/Instandsetzungskostenerstattung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung des Bikes ist ausgeschlossen, ebenso bei einem nicht den Nutzungsbedingungen entsprechendem Gebrauch des Bikes.
  6. Im Falle von notwendigen Reparaturen/Instandsetzungen während der Mietzeit hat der Mieter keinen Anspruch auf ein Ersatz-Bike, sofern die Notwendigkeit der Reparatur oder Instandsetzungsmaßnahme nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch mylo herbeigeführt wurde. Etwaige Minderungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  7. Im Falle von Reparaturen während der Mietzeit hat der Mieter keinen Anspruch auf Übernahme etwaiger Transportkosten des Bikes oder eigene Fahrtkosten.

11. Versicherungs­schutz

  1. Versicherte Sachen
    1. Versichert ist das gemietete Bike (Fahrrad mit elektronischer Tretunterstützung für das keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht) sowie die für dessen Funktion dienenden Teile (wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger) – einschließlich des Akkus, des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlosses und der etwaig überlassenen und mitgeführten elektronischen Diebstahlsicherungen.
    2. Reparaturkosten werden nur erstattet, sofern diese gemäß Ziff. 10 (Reparaturen/Instandsetzungen) anfallen, genehmigt und durchgeführt wurden.
  2. Nicht versicherte Sachen
    1. Nicht versichert ist Zubehör, die zum Eigentum des Mieters gehören, z. B. Kindersitz, Fahrradkorb, etc.
    2. Nicht versichert sind nachträglich angebaute optische und/oder elektronische Zubehörteile, wie Navigationssysteme, Action-Cams etc.
    3. Nicht versichert sind Haftpflichtschäden, diese hat der Mieter eigenverantwortlich abzusichern.
  3. Versicherte Gefahren und Schäden: mylo leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch nachfolgend beschriebene Gefahren beschädigt oder zerstört werden oder infolgedessen abhandenkommen, wobei die Nachweispflicht beim Mieter liegt.
    1. Fahrradunfall: Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Bike einwirkendes Ereignis.
    2. Fall- oder Sturzschäden: Versichert ist das Umfallen des Bikes sowie der Sturz mit dem Bike auch ohne äußere Einwirkung.
    3. Vandalismus: Vandalismus liegt vor, wenn ein Täter versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört (Sachbeschädigung).
    4. Elektronikschäden: Elektronikschäden sind Beschädigungen an Akku, Motor und Steuerungsgeräten durch Kurzschluss, Induktion und Überspannung.
    5. Feuchtigkeitsschäden: Versicherungsschutz besteht für Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
    6. Sonstige: Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutsch und Bedienungsfehler
    7. Diebstahl: Weiterhin wird für das Abhandenkommen des versicherten Bikes durch die folgenden Gefahren Schutz gewährt
      • Diebstahl und Einbruchsdiebstahl
      • Raub und Plünderung
  4. Ausschlüsse: Nicht versicherte Gefahren und Schäden ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
    • Schäden, die der Mieter vorsätzlich herbeigeführt hat;
    • Schäden, die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Wettkämpfen jeglicher Art entstehen;
    • Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen;
    • Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit des Bikes beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden);
    • Schäden durch Rost oder Oxidation;
    • Schäden durch Be- oder Verarbeitung oder Reparatur;
    • Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems (z.B. Tuning)
    • Schäden durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten
    • Schäden durch Reinigung
    • Schäden durch ungewöhnliche, insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende, Verwendung des Bikes;
    • Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus einem Reparaturauftrag gesetzlich oder vertraglich haftet (z. B. Gewährleistung- und Garantieansprüche);
    • Schäden, für die der Mieter von einem Dritten Entschädigung aufgrund von Garantie oder Gewährleistungsbestimmungen beanspruchen kann. Sonstige Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der gesetzlichen Regelung bis zur Höhe der geleisteten Zahlungen auf mylo über, soweit dem Mieter dadurch kein Nachteil entsteht;
    • Schäden, für die der Mieter eine Entschädigung aus einer anderen Sachversicherung (z. B. aus einer anderen Fahrradversicherung, einer Hausratversicherung oder bei gewerblichen Mietern aus einer Gebäudeinhaltsversicherung, beanspruchen kann (Subsidiarität);
    • Schäden an mitgeführtem Transportgut;
    • Schäden infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel führen im Versicherungsfall dazu, dass die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt werden können. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrrad oder E-Bike sicher zu führen. Das ist in der Bundesrepublik Deutschland ab 0,5 Promille der Fall. Bei der Nutzung des Bikes in anderen Ländern gelten die jeweiligen nationalen Bestimmungen, Verordnungen oder Gesetze. (Ziff. 7.III und 7.III.a)
    • Eine Nutzung der Mietartikel in Gebieten oder Ländern, in denen Krieg, innere Unruhen oder Reisewarnungen bestehen.
  5. Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
  6. Die Versicherungssumme steht im Schadensfalle mylo zu und wird an diese ausgezahlt. Hierdurch wird eine eventuell bestehende Zahlungspflicht des Mieters gegenüber mylo aus einem Schadensfall (sofern nach den vorstehenden Bedingungen versichert) – je nach Höhe der Zahlung seitens der Versicherung an mylo – reduziert bzw. aufgehoben. Sollte die Versicherung einen Versicherungsfall ablehnen, ist mylo nicht verpflichtet, die Versicherung auf Zahlung der Versicherungssumme zu verklagen. Dies gilt nicht, wenn die Ablehnung seitens der Versicherung offensichtlich unbegründet ist.
  7. Der Mieter hat eine Schadensminderungspflicht. Der Mieter muss sich bemühen, jeden Schaden so gering wie möglich zu halten.
  8. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist der Mieter verpflichtet, jede Auskunft – auf Verlangen in Textform – zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.
  9. Verlust des Versicherungsschutzes
    1. Wird eine der Obliegenheiten aus Ziff. 7 (Nutzungsvorschriften), Ziff. 8 (Diebstahlschutz) oder Ziff. 9 (Verhalten bei Schadensereignissen, Unfällen und Diebstahl) vorsätzlich verletzt, besteht kein Versicherungsschutz.
    2. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit aus Ziff. 7 (Nutzungsvorschriften), Ziff. 8 (Diebstahlschutz) oder Ziff. 9 (Verhalten bei Schadensereignissen, Unfällen und Diebstahl) ist mylo berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Mieters entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wobei bspw. ein besonders schweres Verschulden vorliegt, das Bike über Nacht ungesichert in einem öffentlich zugänglichen Raum abzustellen oder den Akku zum Diebstahlschutz bei Abstellen des Bikes über Nacht in einem öffentlich zugänglichen Raum nicht zu entfernen.
    3. Kann der Mieter nachweisen, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der Mieter nachweist, dass eine grob fahrlässige Verletzung der Obliegenheiten aus Ziff. 7 (Nutzungsvorschriften), Ziff. 8 (Diebstahlschutz) oder Ziff. 9 (Verhalten bei Schadensereignissen, Unfällen und Diebstahl) weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Obliegenheiten aus Ziff. 7 (Nutzungsvorschriften), Ziff. 8 (Diebstahlschutz) oder Ziff. 9 (Verhalten bei Schadensereignissen, Unfällen und Diebstahl) arglistig oder vorsätzlich verletzt wurde.

12. Haftung

  1. Haftpflichtschäden hat der Mieter eigenverantwortlich abzusichern.
  2. Der Mieter haftet unbeschränkt für Schäden,
    • die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, wobei es bspw. grob fahrlässig ist, das Bike über Nacht ungesichert in einem öffentlich zugänglichen Raum abzustellen;
    • die aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung einer der Obliegenheiten aus Ziff. 7 (Nutzungsvorschriften), Ziff. 8 (Diebstahlschutz) oder Ziff. 9 (Verhalten bei Schadensereignissen, Unfällen und Diebstahl) resultieren;
    • die aus der unsachgemäßen Handhabung oder durch Vornahme von unzulässigen Reparaturen durch den Mieter selbst oder einem von ihm beauftragte Dritte resultieren.
    • die der Mieter an fremden Sachen verursacht oder Personen zufügt. (Haftpflichtschäden)
  3. Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter, unabhängig von einem etwaigen Verschulden, bis zu dem jeweiligen Höchstbetrag der nachfolgend aufgeführten Schadensfälle je Schadensfall:
    • Verlust oder Beschädigung der überlassenen Schlüssel bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 20,00 € je Schlüssel, sowohl bei Schlüsseln für das Akku-Schloss als auch bei Schlüsseln für das Schloss. (Ziff. 8.I und Ziff. 8.V.a)
    • Verlust oder Beschädigung der überlassenen Schlösser bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 70,00 € je Schloss.
    • Verlust oder Beschädigung der überlassenen Akkus bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500,00 € je Akku.
    • Verlust oder Beschädigung der überlassenen Ladegeräte/Netzteile bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 100,00 € je Ladegerät/Netzteil.
    • Verlust oder Beschädigung der überlassenen Displays/Bordcomputer bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 150,00 € je Display/Bordcomputer.
  4. In Fällen, in denen ein Bußgeld oder eine Strafe für Ordnungswidrigkeiten durch Behörden auferlegt wird, behält sich mylo vor, diese in voller Höhe an den Verursacher weiterzureichen.
  5. mylo haftet seinerseits
    • für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden,
    • bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    • für arglistig verschwiegene Mängel,
    • für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei ausdrücklicher Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie durch mylo.
  6. Die Haftung von mylo ist in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  7. Jede weitergehende Haftung von mylo, auch die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Fall 1 BGB), wird ausgeschlossen.
  8. Eine Haftung von mylo für Sachschäden oder Diebstahl von Gegenständen, die der Mieter an dem Bike angebracht hat, wie bspw. einen eigenen Sattel oder ein eigenes Navigationsgerät, wird hiermit ausgeschlossen.

13. Datenschutz­hinweise

  1. mylo erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten als Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Hierzu zählen unter anderem Kontaktdaten der Mieter im Rahmen von Anfragen und Aufträgen sowie Daten zur Abwicklung des Zahlungs- und Lieferverkehrs. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b u. f DSGVO zur Erfüllung des Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen von mylo im Rahmen der Vertragsschließung und Vertragsdurchführung.
  2. Für die Bereitstellung ihres Warenangebotes und um den Verkauf ihrer Produkte und Dienstleistungen technisch reibungslos zu gewährleisten, nutzt mylo WordPress-Plugin WooCommerce des Dienstleisters Aut O’Mattic A8C Irland Ltd., Grand Canal Dock, 25 Herbert Pl, Dublin, D02 AY86, Irland. Das bedeutet, dass die im Zuge einer Bestellung/Kauf über den Online-Service auf www.mylo.de erhobenen Daten auf den Servern von WooCommerce verarbeitet werden. Im Rahmen dieser Verarbeitung werden Daten an die Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA übermittelt und somit zu Servern in den USA übertragen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Datenweitergabe außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) unter II. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit b.) DSGVO zur Erfüllung eines Vertrags bzw. der Vertragsanbahnung und auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit f.) DSGVO, wobei unser berechtigtes Interesse in der Bereitstellung unseres Warenangebotes und Analyse und Optimierung unseres Internetauftritts liegt. Automattic Inc. bietet unter https://automattic.com/de/privacy/ weitergehende Informationen zu dem allgemeinen Umgang mit Ihren Nutzerdaten an. Allgemeine Informationen zu WooCommerce erhalten Sie hier: https://woocommerce.com/.
  3. Zur Bearbeitung und Abwicklung von Online-Käufen (Bestellungen, die über den Online-Service auf www.mylo.de erfolgen), sowie den Versand von Mitteilungen oder Benachrichtigungen im Rahmen von Online-Käufen bedient sich mylo des Circuly Online-Shops. Der Circuly Online Shop ist ein Dienst der circuly GmbH, Obernstraße 50, 33602 Bielefeld. Im Rahmen der Bearbeitung und Abwicklung von Online-Käufen, kommt es zu einer verschlüsselten Datenübertragung von personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten, IP-Adresse und Geburtsdatum. Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung des Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung und Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Internetseite von circuly unter https://www.circuly.io/data-privacy.
  4. Für die Abwicklung von Online-Bestellungen und die Bestandsführung der Produkte nutzt mylo die cloudbasierte ERP (Enterprise Resource Planning) Software Xentral, einen Dienst der Xentral ERP Software GmbH, Fuggerstraße 11, 86150 Augsburg. Zum Zwecke der Abwicklung der Bestellungen werden die vom Besteller angegebenen personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert.  Darüber hinaus nutzt mylo die Buchhaltungssoftware von Xentral. Im Rahmen der Nutzung dieser Buchhaltungssoftware werden Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie ggf. auch die Bankbewegungen von mylo verarbeitet, um Rechnungen automatisch zu erfassen, zu den Transaktionen zu matchen und hieraus in einem teilautomatisierten Prozess die Finanzbuchhaltung zu erstellen. Die Weitergabe von Daten erfolgt hierbei nur, soweit dies für die Abwicklung der Bestellung tatsächlich erforderlich ist. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit b.) DSGVO zur Erfüllung eines Vertrags bzw. der Vertragsanbahnung und Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit f.) DSGVO, wobei unser berechtigtes Interesse in einer effizienten Organisation und Dokumentation unserer Geschäftsvorgänge liegt. Einzelheiten zum Datenschutz von Xentral finden Sie unter https://xentral.com/de/datenschutz/.
  5. Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs bedient sich mylo des Payment Service des Diensteanbieters “Stripe” (Stripe Payments Europe Limited, mit Sitz in 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Ireland). Im Rahmen der Zahlungsabwicklung kommt es daher zu einer verschlüsselten Datenübertragung von personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift und Zahlungsinformationen. Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung des Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung und Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Internetseite von Stripe Ltd. unter https://stripe.com/de/privacy und https://stripe.com/docs/security/stripe.
  6. Zum Zwecke der Bestellbearbeitung und -abwicklung bedient sich mylo des Services easybill. Easybill ist eine Plattform zur Bestellbearbeitung und -abwicklung (insbesondere der Rechnungserstellung) der easybill GmbH, Düsselstr. 21, 41564 Kaarst. Zur Bearbeitung und Abwicklung von Bestellungen, insbesondere der Rechnungsstellung, übermittelt mylo personenbezogene Daten wie Vorname, Name, Adresse sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Daten und Informationen ausschließlich zur Abwicklung der Online-Bestellung und nur im Rahmen der Erforderlichkeit an easybill. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit b.) DSGVO zur Erfüllung des Vertrags. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung und Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Internetseite https://www.easybill.de/datenschutz.
  7. Für die Erledigung der Buchhaltung nutzt mylo die cloudbasierten Buchhaltungssoftware der DATEV eG, Paumgartnerstr. 6-14, 90429 Nürnberg nachfolgend nur „DATEV“ genannt. DATEV verarbeitet Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie ggf. auch Bankbewegungen, um Rechnungen automatisch zu erfassen, zu den Transaktionen zu matchen und hieraus in einem teilautomatisierten Prozess die Finanzbuchhaltung zu erstellen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit b.) DSGVO zur Erfüllung eines Vertrags bzw. der Vertragsanbahnung und Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit f.) DSGVO, wobei unser berechtigtes Interesse in einer effizienten Organisation und Dokumentation unserer Geschäftsvorgänge liegt. Nähere Informationen zu DATEV, der automatisierten Verarbeitung von Daten und zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie unter https://www.datev.de/web/de/m/ueber-datev/datenschutz/
  8. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermittelt mylo personenbezogene Daten wie bspw. Name, Geburtsdatum, Adresse, Bankdaten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Auf Basis der übermittelten Informationen wird eine mathematisch statistische Wahrscheinlichkeit für einen Kreditausfall und damit die Zahlungsfähigkeit des Mieters berechnet (Scoring). Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vermeidung eines Zahlungsausfalles und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung des Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.  Nähere Informationen über die Datenverarbeitung der SCHUFA Holding AG entnehmen Sie bitte den Datenschutzinformationen der SCHUFA Holding AG unter https://www.schufa.de/global/datenschutz/ und unter https://www.schufa.de/global/datenschutz-dsgvo/.
  9. Zur Versicherung seiner Mietartikel bedient sich mylo der Marke Hepster. Hepster ist ein Dienstleister für Versicherungen und wir von der MOINsure GmbH, Campus Altkarlshof, Am Kreuzgraben 1a, 18146 Rostock betrieben. Im Rahmen der Versicherung der Mietartikel kommt es zu einer verschlüsselten Datenübertragung von personenbezogenen Daten wie Vorname, Nachname, Anschrift und Geburtsdatum des Mieters, sowie individuelle Merkmale des gemieteten Bikes. Diese Informationen sind erforderlich, um eine eindeutige Identifizierung im Schadensfall zu ermöglichen. Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung des Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung und Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Internetseite von Hepster unter https://hepster.com/datenschutz/datenschutz-b2c und unter https://hepster.com/datenschutz.
  10. Zur Erhebung und Speicherung von GPS-Daten bedient sich mylo der IoT Venture GmbH
    Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt. Die Erhebung, Speicherung oder Nutzung von GPS-Daten durch die IoT Venture GmbH erfolgt anonymisiert Nähere Informationen über die Datenverarbeitung und Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Internetseite der IoT Venture GmbH unter https://itsmybike.com/datenschutzerklaerung/ und https://iot-venture.com/datenschutzerklaerung/.
    1. Im Rahmen der Diebstahlprävention erhebt, speichert oder nutzt mylo die GPS-Koordinaten der Bikes. Die Erhebung, Speicherung oder Nutzung dieser Daten erfolgt anonymisiert. Wenn der Mieter einen Diebstahlverdacht anzeigt oder mylo nach nicht fristgemäßer Rückgabe des Bikes innerhalb der vereinbarten Mietzeit einen Unterschlagungsverdacht anzeigt, erfolgt eine personenbezogene Auswertung der GPS-Koordinaten. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO und dient ausschließlich dem Zweck der Eigentumssicherung. Mylo verwendet die GPS-Koordinaten nicht, um allgemeine Bewegungsdaten zu überwachen oder nachzuverfolgen. Spätestens ein Jahr nach Speicherung werden die GPS-Koordinaten gelöscht, sofern dem keine gesetzliche Vorgabe widerspricht oder mylo aufgrund einer Anordnung staatlicher Stellen zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
    2. Zur Identifizierung von Instandhaltungs- und Wartungsbedürfnissen der Bikes erhebt, speichert oder nutzt mylo die Kilometerleistung mittels GPS-Daten des Bikes. Die Erhebung, Speicherung oder Nutzung dieser Daten erfolgt anonymisiert. Wenn die Systeme des Systemanbieters Instandhaltungs- und/oder Wartungsbedürfnis des Bikes identifizieren, erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Mieter zum Zwecke der technischen Überprüfung des Bikes. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO und dient ausschließlich dem Zweck der Werterhaltung des Bikes. mylo verwendet die GPS-Koordinaten nicht, um allgemeine Bewegungsdaten zu überwachen oder nachzuverfolgen. Spätestens ein Jahr nach Speicherung werden die GPS-Koordinaten gelöscht, sofern dem keine gesetzliche Vorgabe widerspricht oder mylo aufgrund einer Anordnung staatlicher Stellen zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
    3. Zur Wertermittlung im Falle eines Kaufinteresse des Mieters erhebt, speichert oder nutzt mylo die Kilometerleistung mittels GPS-Daten des Bikes. Die Erhebung, Speicherung oder Nutzung dieser Daten erfolgt anonymisiert. Wenn der Mieter ein Kaufbegehren mitteilt, erfolgt eine personenbezogene Auswertung der GPS-Koordinaten, um anhand der Kilometerleistung einen Wert des Bikes ermitteln zu können. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO und dient ausschließlich dem Zweck der Wertermittlung des Bikes. Eine Identifikation erfolgt ausschließlich im Rahmen der Wertermittlung des Bikes, um dem Mieter ein Angebot zum Kauf erstellen zu können. mylo verwendet die GPS-Koordinaten nicht, um allgemeine Bewegungsdaten zu überwachen oder nachzuverfolgen. Spätestens ein Jahr nach Speicherung werden die GPS-Koordinaten gelöscht, sofern dem keine gesetzliche Vorgabe widerspricht oder mylo aufgrund einer Anordnung staatlicher Stellen zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
  11. Einer Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn der Betroffene hierzu ausdrücklich eingewilligt hat oder mylo aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet ist.
  12. mylo behält sich vor, zur Erfüllung und Durchführung seiner vertraglichen Pflichten sog. „Auftragsverarbeiter“ gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO oder sonstige Dritte gemäß Art. 4 Nr. 10 DSGVO zu beauftragen.
  13. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auch über https://mylo.de/privacy-policy abrufbar.

14. Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung

Dem privaten Mieter i.S.d. §13 BGB steht entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Im Folgenden wird der private Mieter über dieses Widerrufsrecht und seine Folgen informiert. Im Rahmen der Information über das Widerrufsrecht werden Waren, Bikes und Zubehör auch als Mietartikel bezeichnet.

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Mietvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzten Mietartikel in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (mylo GmbH, Katharina-Paulus-Straße 6a, 65824 Schwalbach/Ts., E-Mail-Adresse: support@mylo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Mietartikel wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Mietartikel zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Mietartikel unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die von uns genannte Adresse zu senden oder uns zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Mietartikel vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Mietartikel nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit den Mietartikeln zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Mietartikel nicht notwendig war. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung bzw. Zustellung der Mietartikel während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen bzw. Nutzung der Mietartikel im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen bzw. Nutzung der Mietartikel, entspricht.

Muster-Widerrufsformular:

Zur Ausübung Ihres Widerrufs können Sie das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
An die mylo GmbH, Katharina-Paulus-Straße 6 a, 65824 Schwalbach/Ts., E-Mail-Adresse: support@mylo.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Anmietung folgendem/r Mietartikel.

Bestellt am (*):____________________/ erhalten am (*):_________________

Vorname, Name des/der Verbraucher(s) __________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________________________

Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land: ___________________________________

Datum ____________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

___________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

15. Hinweis gem. Online-Streitbeilegungs-Verordnung der europäischen Kommission

  1. Nach geltendem Recht ist mylo verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung dieser Streitbeilegungs-Plattform, ist die Europäische Kommission zuständig.
  2. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform kann unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
  3. mylo weist darauf hin, dass mylo nicht bereit ist, sich am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte die im Impressum der www.mylo.de aufgeführte E-Mail-Adresse und / oder Telefonnummer.

16. Hinweis gem. § 36 Verbraucher­streit­beilegungs­gesetz (VSBG)

mylo nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

17. Auf­rechnungs­verbot, Zurück­behaltungs­recht

Der Mieter ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von mylo nur berechtigt, soweit seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mylo anerkannt ist.

18. Änderungen dieser AGB

mylo behält sich vor, diese AGB zu ändern, sofern dies aus wichtigen Gründen, wie bspw. aufgrund geänderter Rechtslage, Veränderungen des Stands der Technik, Veränderung der Marktgegebenheiten, erforderlich ist und der Mieter dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Der Mieter wird über Änderungen der AGB mindestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform in Kenntnis gesetzt. Widerspricht der Mieter nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Kenntnisnahme, werden die Änderungen wirksam.

19. Schluss­bestimmungen

  1. Sollten einzelne Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nicht. mylo wird die unwirksame Regelung dieser AGB unverzüglich durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
  2. Abweichungen und Ergänzungen von bzw. zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel selbst. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen (Mahnung, Fristsetzung, Rücktrittserklärung) des Mieters gegenüber mylo, soweit diese AGB nicht etwas anderes bestimmen.
  3. Nebenabreden, schriftlich, mündlich oder konkludent sind nicht vereinbart.
  4. Erfüllungsort ist der Sitz der mylo GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss derjenigen Normen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates als Deutschland führen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Stand: 01.12.2023 mylo GmbH, Katharina-Paulus-Straße 6a, 65824 Schwalbach am Taunus

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